Ehrlichkeit, Transparenz und Vertrauen
Inhaltsverzeichnis
- Artikel 1 – Definitionen
- Artikel 2 – Anwendbarkeit
- Artikel 3 – Das Angebot
- Artikel 4 – Vertragsabschluss
- Artikel 5 – Dauer der Vereinbarung
- Artikel 6 – Ausführung der Vereinbarung
- Artikel 7 – Produktlieferung
- Artikel 8 – Verpackung und Transport
- Artikel 9 – Untersuchung, Beschwerden
- Artikel 10 – Installationsarbeiten
- Artikel 11 – Mehr- und Minderarbeiten sowie Änderungen
- Artikel 12 – Reparaturen und Wartung
- Artikel 13 – Lieferung der Installation
- Artikel 14 – Preise
- Artikel 15 – Zahlungs- und Inkassorichtlinien
- Artikel 16 – Eigentumsvorbehalt
- Artikel 17 – Garantie
- Artikel 18 – Aussetzung und Kündigung
- Artikel 19 – Haftungsbeschränkung
- Artikel 20 – Haftungsausschluss für die Richtigkeit der Informationen
- Artikel 21 – Höhere Gewalt
- Artikel 22 – Risikoübergang
- Artikel 23 – Geistige Eigentumsrechte
- Artikel 24 – Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit
- Artikel 25 – Beschwerden
- Artikel 26 – Anwendbares Recht
- Artikel 27 – Schlussbestimmungen
Artikel 1 – Definitionen
In diesen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe mit ihrer entsprechenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist:
- Angebot: Jedes schriftliche Angebot von SpotTracker an den Käufer in Bezug auf die Lieferung von Produkten, auf die diese Geschäftsbedingungen Anwendung finden.
- Unternehmen: Eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
- Verbraucher: Eine natürliche Person, die nicht zu Zwecken handelt, die mit ihrem Handel, Geschäft, Handwerk oder Beruf in Zusammenhang stehen.
- Käufer: Sowohl das Unternehmen als auch der Verbraucher, der eine Vereinbarung mit SpotTracker abschließt.
- Vereinbarung: Der Kaufvertrag (ob Fernabsatz oder nicht) zwischen SpotTracker und dem Käufer über den Verkauf und die Lieferung eines oder mehrerer Produkte.
- Produkte: Die von SpotTracker über den Webshop angebotenen Produkte, darunter Tracking-Karten, Zubehör und andere intelligente Sicherheitslösungen.
- SpotTracker: Der Anbieter und Verkäufer der Produkte, registriert unter dem Handelsnamen SpotTracker, verantwortlich für die Ausführung der Vereinbarung mit dem Käufer.
- Dienste: Alle zusätzlichen Dienste, die von SpotTracker bereitgestellt werden, wie z. B. Installationshilfe, technischer Support oder gegebenenfalls Software-Updates.
- Wartung: Regelmäßige Updates, technischer Support oder Reparaturen im Zusammenhang mit den von SpotTracker gelieferten Produkten.
Artikel 2 – Anwendbarkeit
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von SpotTracker, jede Vereinbarung mit einem Käufer und für alle von SpotTracker über den Webshop oder andere Kanäle angebotenen Produkte.
- Vor Abschluss eines (Fern-)Vertrags hat der Käufer die Möglichkeit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzusehen. Ist dies nicht möglich, gibt SpotTracker an, wo und wie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgerufen werden können, beispielsweise über die Website, damit sie problemlos auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden können.
- Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich mit SpotTracker vereinbart wurden.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle ergänzenden, geänderten oder späteren Vereinbarungen zwischen SpotTracker und dem Käufer. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die betreffende(n) Bestimmung(en) wird/werden durch eine solche ersetzt, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt.
- Eventuelle Unklarheiten hinsichtlich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen oder Situationen, die nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen geregelt sind, sind im Sinne dieser Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
- Wenn in diesen Bedingungen von „er/ihn/sein“ oder „sie/ihr“ die Rede ist, ist dies geschlechtsneutral zu verstehen und, wenn möglich, auf alle Personen anzuwenden.
Artikel 3 – Das Angebot
- Alle Angebote von SpotTracker sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ist das Angebot begrenzt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben. Ein Angebot ist nur verbindlich, wenn es schriftlich festgehalten wird.
- SpotTracker ist an das Angebot nur gebunden, wenn der Käufer das Angebot innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt oder die Zahlung geleistet hat. SpotTracker behält sich das Recht vor, eine Bestellung oder einen Vertrag aus triftigen Gründen abzulehnen.
- Das Angebot enthält eine klare und vollständige Beschreibung der angebotenen Produkte und/oder etwaiger Zusatzleistungen, einschließlich der entsprechenden Preise. SpotTracker bemüht sich um eine genaue Darstellung, offensichtliche Fehler oder Irrtümer in Text, Preisen oder Bildern sind jedoch nicht bindend. Bilder, Farben, Größen und Funktionalitäten sind indikativ und können geringfügig vom Endprodukt abweichen.
- Die angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte. Eine Überschreitung dieser Fristen berechtigt den Käufer nicht zu einer Entschädigung oder Stornierung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet SpotTracker nicht dazu, einen Teil der Bestellung zu einem entsprechenden Teil des Preises zu liefern.
- Angebote und Aktionen gelten, solange der Vorrat reicht und nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, sofern nicht anders angegeben. Ein vorheriges Angebot gilt nicht automatisch für Folgekäufe.
- Wenn das Angebot auf Angaben des Käufers basiert und sich diese Angaben im Nachhinein als unrichtig oder unvollständig erweisen, behält sich SpotTracker das Recht vor, Preise, Lieferzeiten und Geschäftsbedingungen anzupassen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Änderungen zu akzeptieren und die damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen.
Artikel 4 – Vertragsabschluss
- Der Vertrag zwischen SpotTracker und dem Käufer kommt in dem Moment zustande, in dem der Käufer das Angebot annimmt, indem er das entsprechende Produkt über die Website bestellt und die Zahlung vornimmt.
- SpotTracker-Angebote können nur über den Webshop abgegeben werden.
- Nach Annahme des Angebots erhält der Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail. Erst mit dieser Bestätigung wird der Vertrag verbindlich.
- Weicht die Annahme des Käufers vom abgegebenen Angebot ab, ist SpotTracker nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt nicht zustande, sofern SpotTracker nichts anderes angibt.
- Angebote, die offensichtlich auf einem Irrtum oder offensichtlichen Fehler (z.B. Preis- oder Tippfehler) beruhen, sind für SpotTracker nicht verbindlich. Der Käufer kann diesbezüglich keine Rechte geltend machen.
- Geschäftskunden (Unternehmen) haben kein Widerrufsrecht. Verbraucher (Konsumenten) haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produkts ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurückzutreten. Während dieser Frist muss der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Das Produkt darf nur in dem Umfang ausgepackt oder verwendet werden, der zur Feststellung seiner Art, Eigenschaften und Funktionsweise erforderlich ist. Versiegelte Produkte können nur zurückgegeben werden, wenn das Siegel nicht beschädigt wurde.
- Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware trägt der Käufer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Artikel 5 – Dauer der Vereinbarung
- Der Vertrag zwischen SpotTracker und dem Käufer wird für die Dauer geschlossen, die für die Lieferung und Verarbeitung des Produkts erforderlich ist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Vertrag endet automatisch nach vollständiger Lieferung des Produkts und Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist für Verbraucher.
- SpotTracker und der Käufer haben das Recht, den Vertrag im Falle einer zurechenbaren Nichterfüllung der Verpflichtungen zu kündigen, vorausgesetzt, dass die andere Partei schriftlich in Verzug gesetzt und ihr eine angemessene Frist zur Abhilfe gewährt wurde.
- Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn die andere Partei Insolvenz anmeldet, einen Zahlungsaufschub beantragt oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt. In diesen Fällen ist SpotTracker nicht zur Rückzahlung bereits erhaltener Beträge oder zum Ersatz etwaiger Schäden verpflichtet.
- Wenn der Käufer eine bereits aufgegebene Bestellung vor dem Versand storniert, kann eine Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Wenn die Bestellung bereits versandt wurde, gelten die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Rückgabebedingungen.
- Der Käufer ist für etwaige Folgen von Stornierungen für Dritte verantwortlich und stellt SpotTracker von etwaigen Ansprüchen dieser Dritten frei.
Artikel 6 – Ausführung der Vereinbarung
- SpotTracker wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und mit der gebotenen Sorgfalt erfüllen.
- Bei Bedarf kann SpotTracker bestimmte Arbeiten durch zuverlässige Dritte durchführen lassen, beispielsweise für die Logistik oder den technischen Support.
- Der Käufer stellt sicher, dass alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Daten von SpotTracker korrekt und rechtzeitig bereitgestellt werden. Sollten diese Daten fehlen oder unvollständig sein, kann SpotTracker die Vertragserfüllung bis zur Vervollständigung der Daten aussetzen.
- SpotTracker ist nicht verpflichtet, Anweisungen des Käufers zu befolgen, die den Inhalt oder Umfang des Vertrags ändern. Sollten solche Anweisungen zu Mehraufwand führen, ist der Käufer verpflichtet, die Mehrkosten zu erstatten.
- SpotTracker kann vom Käufer vor Beginn der Ausführung eine Voraussicherheit verlangen, beispielsweise durch vollständige Vorauszahlung.
- SpotTracker haftet nicht für Schäden, die aus falschen oder unvollständigen Angaben des Käufers resultieren, es sei denn, SpotTracker war sich dieser Ungenauigkeit bewusst.
- Der Käufer stellt SpotTracker von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags stehen und dem Käufer zuzurechnen sind.
- Für Produkte, die mit einem Überwachungsdienst verbunden sind, kann SpotTracker die Überwachungsaktivitäten selbst oder durch Dritte durchführen.
- Der Käufer kann sich dafür entscheiden, einen Wartungsvertrag mit einer von SpotTracker empfohlenen Partei gemäß den Geschäftsbedingungen dieser Partei abzuschließen.
- Der Käufer ist für die rechtzeitige Durchführung bzw. Veranlassung von Wartungsarbeiten, wie z. B. Software-Updates und Batteriewechsel, verantwortlich. Andernfalls kann es zu Leistungseinbußen kommen, die ausschließlich auf Risiko des Käufers liegen. Schäden durch unzureichende Wartung können zum Erlöschen der Garantie führen.
Artikel 7 – Produktlieferung
- Verzögert sich die Lieferung, weil der Käufer nicht rechtzeitig alle erforderlichen Informationen bereitstellt, nicht ausreichend mitwirkt, die Zahlung nicht rechtzeitig erhält oder aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von SpotTracker liegen, hat SpotTracker Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit. Alle Lieferzeiten sind Richtwerte und keine endgültigen Fristen. Der Käufer muss SpotTracker schriftlich über den Verzug informieren und SpotTracker eine angemessene Frist zur Lieferung einräumen. Verzug berechtigt SpotTracker nicht zu Schadensersatz.
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte zum angebotenen Zeitpunkt abzunehmen, auch wenn dieser früher oder später als vereinbart erfolgt.
- Wenn der Käufer die Lieferung verweigert oder unzureichende Informationen oder Anweisungen bereitstellt, kann SpotTracker die Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers lagern.
- Die Lieferung erfolgt durch SpotTracker oder einen externen Spediteur. Versandkosten können gesondert berechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Die Lieferzeit beginnt erst nach Eingang aller erforderlichen Angaben des Käufers.
- Die Lieferzeiten sind Richtwerte. Bei Lieferungen außerhalb der Niederlande kann es zu längeren Lieferzeiten kommen.
- SpotTracker kann Teillieferungen vornehmen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung aller offenen Rechnungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. SpotTracker kann die Lieferung verweigern, wenn begründete Befürchtungen hinsichtlich der Nichtzahlung bestehen.
Artikel 8 – Verpackung und Transport
- SpotTracker sorgt für eine ordnungsgemäße Verpackung, sodass das Produkt bei normalem Gebrauch unbeschädigt am Bestimmungsort ankommt.
- Alle Lieferungen verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, Verpackung und Verpackungsmaterial sowie ggf. gesetzlich vorgeschriebener Umweltabgaben, sofern nicht anders angegeben.
- Die Annahme der Lieferung ohne Anmerkungen auf dem Empfangsschein gilt als Nachweis dafür, dass die Verpackung bei der Lieferung in einwandfreiem Zustand war.
- Die Lieferung erfolgt bis ins Erdgeschoss der Lieferadresse. Etwaige vertikale Transporte innerhalb des Gebäudes erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Artikel 9 – Untersuchung, Beschwerden
- Der Käufer ist verpflichtet, das gelieferte Produkt unverzüglich nach Erhalt und spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen zu prüfen. Der Käufer darf das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um festzustellen, ob es dem Vertrag entspricht.
- Sichtbare Mängel oder Fehlmengen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich an support@spot-tracker.com gemeldet werden. Versteckte Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch 3 Monate nach Lieferung, gemeldet werden. Schäden durch unsachgemäße Handhabung gehen zu Lasten des Käufers.
- Bei rechtzeitiger Mitteilung bleibt Ihre Zahlungsverpflichtung bestehen. Rücksendungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SpotTracker und gemäß den Rücksendehinweisen zulässig.
- Verbraucher, die von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, müssen das Produkt einschließlich Zubehör im Originalzustand und in der Originalverpackung gemäß den Rückgabeanweisungen zurücksenden. Versiegelte Produkte dürfen aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet werden. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer.
- SpotTracker behält sich das Recht vor, den Zustand und die Echtheit der zurückgegebenen Produkte zu prüfen, bevor eine Rückerstattung erfolgt.
- Rückerstattungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rücksendung und der Stornierungsmitteilung bearbeitet und auf die angegebene Kontonummer zurückerstattet.
- Geschäftskunden können bei der Ausübung von Werberechten keine Zahlungen aussetzen oder Rechnungen verrechnen.
- Bei fehlenden oder unvollständigen Lieferungen, die auf das Verschulden von SpotTracker zurückzuführen sind, wird SpotTracker entweder das fehlende Produkt nachliefern oder die verbleibende Bestellung stornieren. Schäden, die aus Lieferabweichungen entstehen, können nicht von SpotTracker geltend gemacht werden.
Artikel 10 – Installationsarbeiten
- SpotTracker führt die Installation mit der größtmöglichen Sorgfalt durch, wie es von einem gewissenhaften Auftragnehmer erwartet wird. Alle Arbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein bestimmtes Ergebnis vereinbart wurde. SpotTracker übernimmt keine Garantie dafür, dass die Arbeiten und/oder gelieferten Produkte für den vom Käufer beabsichtigten Zweck geeignet sind.
- Alle Anweisungen, Ratschläge und Anweisungen von Mitarbeitern, Untergebenen oder vom Käufer beauftragten Dritten gelten als mit Zustimmung des Käufers erteilt. Schäden, die aus nicht autorisierten oder nicht beauftragten Anweisungen entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.
- SpotTracker ist berechtigt, mit der Durchführung von Arbeiten Dritte zu beauftragen.
- Der Umfang der Arbeiten beschränkt sich auf das, was schriftlich vereinbart oder im Störungsfall gemeldet wurde. SpotTracker wird den Käufer über alle Umstände informieren, die die Wartung oder deren Durchführung beeinträchtigen können.
- Der Käufer stellt sicher, dass:
- Alle notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen werden termingerecht und in der gewünschten Form bereitgestellt;
- SpotTracker erhält zu vereinbarten Zeiten, die den geltenden Sicherheits- und Arbeitsbedingungen entsprechen, Zugang zum Standort;
- Durch die Einschaltung von Dritten durch den Käufer kommt es nicht zu Verzögerungen oder Behinderungen;
- Für die Anlieferung, Lagerung und Entsorgung der Materialien ist ausreichend Platz vorhanden;
- Der Standort ist für die ungehinderte Durchführung der Arbeiten geeignet;
- Stromanschlüsse sind vorhanden; die Kosten hierfür sowie die durch Stromausfälle entstandenen Ausfallzeiten gehen zu Lasten des Käufers;
- Für die Abfallsammlung stehen ausreichend Einrichtungen zur Verfügung;
- Es gibt einen sicheren Lagerbereich für Werkzeuge und Materialien; die Kosten im Falle von Diebstahl oder Beschädigung gehen zu Lasten des Käufers;
- Andere angemessene Einrichtungen stehen SpotTracker ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung.
- Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen kann SpotTracker seine Arbeit aussetzen, bis der Käufer seinen Verpflichtungen nachkommt. Alle zusätzlichen Kosten und Verzögerungen gehen zu Lasten des Käufers.
- Das Versäumnis von SpotTracker, die Einhaltung unverzüglich zu verlangen, berührt nicht das Recht, die Einhaltung zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen.
- Bei einer Stornierung durch den Käufer innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin werden die Kosten für die eingestellten Mitarbeiter und die verlorenen Stunden von SpotTracker erstattet.
- Falls vereinbart, kann SpotTracker die Produkte mit einer Alarmzentrale konfigurieren, wofür die erforderlichen Daten vom Käufer bereitgestellt werden.
Artikel 11 – Mehr- und Minderarbeiten sowie Änderungen
- Stellt sich während der Projektabwicklung heraus, dass Anpassungen oder Mehrarbeit notwendig sind, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen, ist der Käufer verpflichtet, diese Mehrarbeit zum vereinbarten Stundensatz und den Materialkosten zu vergüten. SpotTracker kann eine ergänzende Vereinbarung verlangen.
- Bei einem Festpreis informiert SpotTracker den Käufer über etwaige Mehrkosten aufgrund von Mehrarbeit.
- Sollten unvorhergesehene Zusatzarbeiten erforderlich sein, die nicht im Festpreis enthalten sind, oder muss der Preis aufgrund fehlerhafter Angaben des Käufers angepasst werden, kann SpotTracker diese Kosten nach Rücksprache in Rechnung stellen. Bei Abwesenheit des Käufers vor Ort kann SpotTracker die Arbeiten aussetzen oder durchführen; sämtliche Kosten trägt der Käufer.
- Bei versteckten Mängeln oder unvorhergesehenen Umständen ist SpotTracker berechtigt, Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
- Preisänderungen aufgrund von Gesetzen und Vorschriften oder Vertragsänderungen gehen zu Lasten des Käufers.
Artikel 12 – Reparaturen und Wartung
- Sofern dies in einem Wartungsvertrag schriftlich vereinbart wurde, führt SpotTracker die Wartung und/oder Reparaturen wie vereinbart durch. SpotTracker wird den Käufer über alle Umstände informieren, die die Verfügbarkeit der Wartung beeinträchtigen.
- Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Mängel, Fehler oder Störungen SpotTracker schriftlich zu melden. SpotTracker wird diese Mängel schnellstmöglich gemäß den üblichen Verfahren beheben oder verbessern. Es können vorübergehende Lösungen angeboten werden, gefolgt von einer dauerhaften Lösung nach Absprache.
- Der Käufer muss bei Wartungs- oder Reparaturanfragen mit SpotTracker zusammenarbeiten.
Artikel 13 – Lieferung der Installation
- Verzögert sich der Beginn, der Fortgang oder die Fertigstellung der Arbeiten, weil der Käufer die angeforderten Informationen nicht rechtzeitig bereitstellt, nicht ausreichend mitwirkt, die Zahlung nicht rechtzeitig leistet oder die Arbeiten auf andere Weise auf Risiko und Kosten des Käufers erfolgen, hat SpotTracker Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Fertigstellungsfrist. Alle vereinbarten Fristen sind Richtwerte und nicht endgültig.
- Sämtliche Schäden und Kosten, die sich aus den vorgenannten Verzögerungen ergeben, gehen zu Lasten des Käufers und können von SpotTracker in Rechnung gestellt werden.
- SpotTracker wird sich nach Kräften bemühen, die Arbeiten innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens abzuschließen, soweit dies von ihm zumutbar ist.
- Als Werktage gelten alle Kalendertage außer Feiertagen und Wochenenden.
- Der Käufer ist für die Verwaltung, Verwendung und Wartung der von SpotTracker gelieferten und/oder installierten Artikel verantwortlich.
- Wenn SpotTracker die Fertigstellung der Arbeiten anzeigt und der Käufer die Arbeiten nicht innerhalb einer angemessenen Frist (Änderungen vorbehalten) abnimmt oder nutzt, gilt die Arbeit als stillschweigend abgenommen. Kleinere Mängel, die innerhalb der Wartungszeit behoben werden können, stellen keinen Grund für eine Lieferverweigerung dar.
- Nach der Lieferung trägt der Käufer das Risiko für die Arbeiten. Der Kaufpreis bleibt unabhängig von Verlust oder Verschlechterung aufgrund von Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von SpotTracker liegen, zahlbar.
- SpotTracker haftet nicht für Mängel, die der Käufer bei Lieferung vernünftigerweise hätte erkennen müssen, außer im Falle von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens SpotTracker.
- SpotTracker kann Lieferungen und/oder Ausführungen in Teilen durchführen, wobei in diesem Fall jede Teillieferung separat in Rechnung gestellt werden kann.
Artikel 14 – Preise
- Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die Preise nicht erhöht, außer aufgrund von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
- Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, einschließlich Ein- und Ausfuhrzöllen, Transport, Versicherung und sonstigen Gebühren.
- Für Produkte mit Preisschwankungen kann SpotTracker Zielpreise verwenden, die variieren können.
- Zusätzliche Kosten für Vor-Ort-Arbeit, Reisen, Eillieferungen oder außerhalb der Bürozeiten können berechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.
- Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Geschätzte Preise können bei Änderungen in der Ausführung nach rechtzeitiger Ankündigung und Rücksprache angepasst werden.
- SpotTracker kann Preiserhöhungen vornehmen, wenn sich zwischen dem Vertragsabschluss und seiner Ausführung Gesetze und Vorschriften, Lieferantenpreise, Währungen, Transportkosten und Löhne ändern.
- Der Käufer ist verpflichtet, Anzahlung und Materialkosten im Voraus zu bezahlen.
- Die Zeiterfassung von SpotTracker ist verbindlich, sofern der Käufer nicht überzeugende Gegenbeweise erbringt.
- Etwaige Mehrkosten oder erhöhte Risiken bei der Ausführung gehen zu Lasten des Käufers.
Artikel 15 – Zahlungs- und Inkassorichtlinien
- Die Zahlung erfolgt vorzugsweise per Vorkasse in der Rechnungswährung mit der angegebenen Zahlungsart, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Aus zuvor abgegebenen Kostenvoranschlägen kann der Käufer keine Rechte ableiten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Die Zahlung muss vollständig auf das angegebene Konto erfolgen. Abweichungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung von SpotTracker möglich.
- SpotTracker kann periodische Tarife nach Vereinbarung mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich anpassen.
- Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses oder einer Zahlungseinstellung des Käufers werden ausstehende Forderungen sofort fällig und zahlbar.
- SpotTracker kann die Zahlungen in dieser Reihenfolge auf Kosten, Zinsen und Kapital verteilen, sofern der Käufer nichts anderes angibt.
- Bei Zahlungsverzug kommt der Käufer (Unternehmer) nach 14 Tagen, der Verbraucher nach schriftlicher Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen in Verzug.
- Ab Verzug sind die gesetzlichen Handelszinsen ab dem ersten Verzugstag zuzüglich außergerichtlicher Inkassokosten gemäß gesetzlicher Staffelung zu zahlen.
- Angemessen notwendige Mehrkosten sowie die Kosten der gerichtlichen Einziehung und Vollstreckung trägt der Käufer.
Artikel 16 – Eigentumsvorbehalt
- Alle von SpotTracker gelieferten Artikel bleiben Eigentum von SpotTracker, bis der Käufer sämtliche Verpflichtungen aus allen mit SpotTracker geschlossenen Verträgen vollständig erfüllt hat.
- Solange das Eigentum nicht vollständig übergegangen ist, ist der Käufer nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
- Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ist der Käufer verpflichtet, SpotTracker hierüber unverzüglich zu informieren.
- SpotTracker erhält die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Räumlichkeiten, auf denen sich sein Eigentum befindet, zu betreten und zurückzufordern, wenn es seine Eigentumsrechte ausübt.
- SpotTracker kann Produkte zurückbehalten, bis der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen (vollständig) nachgekommen ist. Nach Zahlungseingang liefert SpotTracker die Produkte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 20 Werktagen.
- Kosten und Schäden, die durch die Zurückhaltung von Produkten entstehen, gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers und müssen SpotTracker auf erste Aufforderung hin erstattet werden.
Artikel 17 – Garantie
- SpotTracker gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Vertrag, den Spezifikationen und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder eine Verwendung im Ausland bekannt gegeben wurde.
- Die Gewährleistung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Produktgarantien gehen nicht über die des Herstellers hinaus. SpotTracker übernimmt keine Gewährleistung für den Verkauf oder die Installation im Ausland. Die Gewährleistungsfrist liegt in der Verantwortung des Herstellers. SpotTracker haftet nur für Eigenschaften, die der Käufer vernünftigerweise erwarten konnte.
- Gewährleistungsansprüche des Käufers bestehen nur bei vollständiger Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen.
- Bei berechtigten Garantieansprüchen repariert oder ersetzt SpotTracker das Produkt kostenlos. Die Garantie erlischt, wenn:
- die Garantiezeit abgelaufen ist;
- der Käufer in Verzug ist;
- der Käufer selbst oder Dritte Reparaturen/Installationen durchgeführt haben;
- Exposition gegenüber anormalen Bedingungen oder Missbrauch;
- Verwendung nicht zugelassener Produkte;
Artikel 18 – Aussetzung und Kündigung
- SpotTracker kann die Erfüllung aussetzen oder den Vertrag kündigen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt.
- SpotTracker kann den Vertrag ohne gerichtliches Eingreifen kündigen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß nachkommt.
- SpotTracker kann den Vertrag ohne Inverzugsetzung kündigen, wenn die Umstände eine Erfüllung unmöglich oder unzumutbar machen.
- Mit der Kündigung werden sämtliche Forderungen von SpotTracker sofort fällig. Im Falle einer Aussetzung behält SpotTracker seine Rechte.
- SpotTracker behält sich das Recht vor, Schadensersatz geltend zu machen.
Artikel 19 – Haftungsbeschränkung
- Wenn SpotTracker gegenüber dem Käufer oder Dritten haftbar ist, ist diese Haftung auf die im Zusammenhang mit dem Vertrag in Rechnung gestellten Kosten beschränkt, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- SpotTracker haftet nicht für Folgeschäden wie Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden durch Betriebsunterbrechung oder Schäden, die sich aus der Verwendung der gelieferten Produkte ergeben. Für Verbraucher gilt diese Einschränkung gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
- SpotTracker haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung des Produkts entstehen, außer bei Einhaltung der Wartungs- und Gebrauchsanweisungen. Schäden durch Verschleiß, Stürze, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl und Verlust sind ausgeschlossen.
- SpotTracker wird Gelegenheit zur Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist gegeben. Für Schäden, die durch die vom Käufer oder Dritten ausgeführten Arbeiten entstehen, haftet der Käufer.
- Der Käufer haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, Werkzeugen und Materialien, die von SpotTracker während der Ausführung verwendet werden, einschließlich Schäden aufgrund von Mängeln vor Ort.
- SpotTracker haftet nicht für Schäden, die aus Handlungen oder Unterlassungen aufgrund von Informationen auf seinen oder verlinkten Websites resultieren.
- SpotTracker ist nicht für Fehler oder Fehlfunktionen der Website-Funktionalität oder die Nichtverfügbarkeit von Websites verantwortlich.
- SpotTracker übernimmt keine Gewähr für den korrekten oder vollständigen Empfang bzw. die Übermittlung von E-Mails.
- Die Ansprüche des Käufers verjähren, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach Kenntniserlangung schriftlich Anzeige erstattet. Sämtliche Ansprüche verjähren spätestens ein Jahr nach Vertragsbeendigung.
Artikel 20 – Haftungsausschluss für die Richtigkeit der Informationen
- Der Käufer ist für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit aller Daten, Informationen, Dokumente und/oder Aufzeichnungen verantwortlich, die er SpotTracker im Rahmen einer Vereinbarung zur Verfügung stellt. Der Käufer ist auch für alle Daten verantwortlich, die von Dritten stammen. Wenn SpotTracker von Ungenauigkeiten in der Bestellung, einschließlich Fehlern oder Mängeln in den vom Käufer bereitgestellten Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Spezifikationen oder Ausführungsanweisungen, Kenntnis hat oder vernünftigerweise hätte haben müssen, ist SpotTracker verpflichtet, den Käufer hierüber zu informieren.
- Der Käufer stellt SpotTracker von jeglicher Haftung frei, die sich aus der Nichterfüllung oder nicht rechtzeitigen Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem vorherigen Absatz ergibt.
- Der Käufer stellt SpotTracker von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an den vom Käufer bereitgestellten Daten und Informationen frei, die bei der Erfüllung des Vertrags verwendet werden können.
- Der Käufer ist für die Einholung aller erforderlichen (Bau-)Genehmigungen verantwortlich. Der Käufer stellt SpotTracker von allen Ansprüchen frei, die sich aus dem Fehlen von (Bau-)Genehmigungen ergeben.
- Wenn der Käufer SpotTracker elektronische Dateien, Software oder Informationsträger zur Verfügung stellt, garantiert der Käufer, dass diese frei von Viren und Mängeln sind.
- Der Käufer stellt SpotTracker außerdem von allen Schäden, Bußgeldern, Strafzahlungen, Ansprüchen und anderen staatlichen Maßnahmen frei.
Artikel 21 – Höhere Gewalt
- SpotTracker haftet nicht, wenn es aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen. Ebenso wenig ist SpotTracker zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn es aufgrund eines Umstands, der nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist und für den es laut Gesetz, Rechtsakt oder allgemein anerkannter Auffassung nicht verantwortlich ist, daran gehindert wird.
- Unter höherer Gewalt wird in jedem Fall verstanden, was in Gesetz und Rechtsprechung als (i) höhere Gewalt bei den Lieferanten von SpotTracker, (ii) die nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen durch Lieferanten, die SpotTracker vom Käufer vorgeschrieben oder empfohlen wurden, (iii) Mängel an Waren, Geräten, Software oder Materialien Dritter, (iv) staatliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Ausfall des Internets, des Datennetzes und der Telekommunikationseinrichtungen (beispielsweise aufgrund von Cyberkriminalität und Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und Terroranschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme und (x) andere Situationen verstanden, die nach Ansicht von SpotTracker außerhalb seines Einflussbereichs liegen und die Erfüllung seiner Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.
- SpotTracker hat das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem SpotTracker seiner Verpflichtung hätte nachkommen müssen.
- Die Parteien können ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag während der Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne der anderen Partei zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
- Wenn SpotTracker zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der bereits erfüllte oder noch zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist SpotTracker berechtigt, den bereits erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.
Artikel 22 – Risikoübergang
- Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Kaufvertrags sind, geht auf den Käufer über, der ein Unternehmen ist, sobald die Waren das Lager von SpotTracker verlassen. Bei Verbrauchern geht das vorgenannte Risiko auf den Käufer über, sobald die Produkte an den Käufer geliefert wurden. Dies ist der Fall, wenn die Produkte an die Lieferadresse des Käufers geliefert wurden.
- Im Hinblick auf die Installation/Montage der Produkte geht das oben genannte Risiko in dem Moment über, in dem das Werk oder die Produkte nach der Installation durch SpotTracker in den Besitz des Käufers übergehen.
Artikel 23 – Geistige Eigentumsrechte
- Alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte von SpotTracker verbleiben ausschließlich bei SpotTracker und werden nicht auf den Käufer übertragen.
- Dem Käufer ist es untersagt, Dokumente, die den geistigen Eigentums- und Urheberrechten von SpotTracker und/oder des jeweiligen Herstellers und/oder Lieferanten unterliegen, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von SpotTracker offenzulegen, zu reproduzieren, zu verändern oder Dritten zugänglich zu machen. Wenn der Käufer Änderungen an von SpotTracker gelieferten Artikeln vornehmen möchte, muss SpotTracker den vorgeschlagenen Änderungen ausdrücklich zustimmen.
- Dem Käufer ist es untersagt, die Produkte, an denen die geistigen Eigentumsrechte von SpotTracker liegen, anders als im Vertrag vereinbart zu verwenden.
Artikel 24 – Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit
- SpotTracker geht mit den (personenbezogenen) Daten des Käufers und der Besucher seiner Website(s) sorgfältig um. Auf Anfrage informiert SpotTracker die betroffene Person hierüber.
- Wenn SpotTracker im Rahmen der Vereinbarung zur Bereitstellung von Informationssicherheit verpflichtet ist, entspricht diese Sicherheit den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau, das angesichts des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.
Artikel 25 – Beschwerden
- Wenn der Käufer mit den Produkten von SpotTracker unzufrieden ist und/oder Beschwerden über den (Erfüllungs-)Vertrag hat, ist der Käufer verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich, spätestens jedoch 14 Werktage nach dem relevanten Grund, der zur Beschwerde geführt hat, zu melden. Beschwerden können über support@spot-tracker.com mit dem Betreff „Beschwerde“ eingereicht werden.
- Damit SpotTracker die Beschwerde berücksichtigen kann, muss die Beschwerde vom Käufer ausreichend begründet und/oder erläutert werden.
- SpotTracker wird schnellstmöglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Eingang der Beschwerde auf die Beschwerde reagieren.
- Die Parteien werden versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn die Reklamation berechtigt ist, wird das gleiche oder ein ähnliches Produkt in Absprache mit dem Käufer kostenlos ersetzt.
Artikel 26 – Anwendbares Recht
- Für alle Verträge zwischen SpotTracker und dem Käufer gilt niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Im Falle von Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung des Inhalts und des Umfangs dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend. SpotTracker behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
- Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung zwischen SpotTracker und dem Käufer ergeben, werden vom zuständigen Gericht in der Mitte der Niederlande (Standort Utrecht) beigelegt, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen zur Zuständigkeit eines anderen Gerichts führen.
Artikel 27 – Schlussbestimmungen
Es kann immer passieren, dass etwas nicht ganz nach Plan läuft. Wir empfehlen Ihnen, uns Ihre Beschwerden zunächst per E-Mail an support@spot-tracker.com zu melden. Sollte dies nicht zu einer Lösung führen, können Sie Ihren Streitfall über diesen Link zur Schlichtung an die Stichting WebwinkelKeur senden.
Der Verweis auf die OS-Plattform der Europäischen Kommission ist nicht mehr gültig, da diese Plattform eingestellt wird. Wir empfehlen, diesen Verweis aus den AGB zu entfernen.
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