Ehrlichkeit, Transparenz und Vertrauen

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe mit der entsprechenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:

  1. Angebot: Jedes schriftliche Angebot von SpotTracker an den Käufer bezüglich der Lieferung von Produkten, für die diese Bedingungen gelten.
  2. Unternehmen: Eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Verbraucher: Eine natürliche Person, die nicht zu Zwecken handelt, die mit ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.
  4. Kupfer: Sowohl das Unternehmen als auch der Verbraucher, der einen Vertrag mit SpotTracker abschließt.
  5. Vereinbarung: Der Kaufvertrag (unabhängig davon, ob es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt oder nicht) zwischen SpotTracker und dem Käufer über den Verkauf und die Lieferung eines oder mehrerer Produkte.
  6. Produkte: Die von SpotTracker über den Webshop angebotenen Produkte, darunter Tracking-Karten, Zubehör und andere intelligente Sicherheitslösungen.
  7. SpotTracker: Der Anbieter und Verkäufer der Produkte, registriert unter dem Handelsnamen SpotTracker, ist für die Erfüllung des Vertrags mit dem Käufer verantwortlich.
  8. Dienstleistungen: Eventuelle zusätzliche Dienstleistungen von SpotTracker, wie Installationshilfe, technischer Support oder Software-Updates, falls zutreffend.
  9. Wartung: Regelmäßige Updates, technischer Support oder Reparaturen in Bezug auf die von SpotTracker gelieferten Produkte.
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Artikel 2 – Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von SpotTracker, jeden Vertrag mit einem Käufer und alle Produkte, die von SpotTracker über den Webshop oder andere Kanäle angeboten werden.
  2. Bevor ein (Fern-)Vertrag zustande kommt, erhält der Käufer die Möglichkeit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Ist dies aus vernünftigen Gründen nicht möglich, gibt SpotTracker an, wo und wie diese Bedingungen eingesehen werden können, beispielsweise über die Website, sodass sie einfach auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden können.
  3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich mit SpotTracker vereinbart wurden.
  4. Diese Bedingungen gelten auch für eventuelle Zusatz-, Änderungs- oder Folgevereinbarungen zwischen SpotTracker und dem Käufer. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich abgelehnt.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die betreffende(n) Bestimmung(en) wird/werden durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung inhaltlich möglichst nahe kommt.
  6. Eventuelle Unklarheiten hinsichtlich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen oder Situationen, die in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich geregelt sind, sind im Sinne dieser Bedingungen zu beurteilen.
  7. Wo in diesen Bedingungen auf „er/ihm/sein“ oder „sie/ihr“ Bezug genommen wird, ist dies geschlechtsneutral zu verstehen und gilt, soweit möglich, für alle Personen.
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Artikel 3 – Das Angebot

  1. Alle Angebote von SpotTracker sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist. Wenn das Angebot begrenzt ist oder unter bestimmten Bedingungen gilt, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben. Ein Angebot ist erst dann verbindlich, wenn es schriftlich festgehalten wurde.
  2. SpotTracker ist nur dann an das Angebot gebunden, wenn der Käufer das Angebot innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt oder die Zahlung abgeschlossen hat. SpotTracker behält sich das Recht vor, eine Bestellung oder Vereinbarung aus triftigen Gründen abzulehnen.
  3. Das Angebot enthält eine klare und vollständige Beschreibung der angebotenen Produkte und/oder eventueller Zusatzleistungen, einschließlich der entsprechenden Preise. SpotTracker bemüht sich um eine genaue Darstellung, aber offensichtliche Fehler oder Irrtümer in Texten, Preisen oder Abbildungen sind nicht bindend. Abbildungen, Farben, Formate und Funktionen sind unverbindlich und können geringfügig vom Endprodukt abweichen.
  4. Die angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte. Eine eventuelle Überschreitung dieser Zeiten berechtigt den Käufer nicht zu Schadenersatz oder Vertragsauflösung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Ein zusammengesetzter Kostenvoranschlag verpflichtet SpotTracker nicht dazu, einen Teil der Bestellung zu einem entsprechenden Teil des Preises zu liefern.
  6. Angebote und Aktionen gelten solange der Vorrat reicht und nach dem Prinzip „solange der Vorrat reicht“, sofern nicht anders angegeben. Ein früheres Angebot gilt nicht automatisch für spätere Käufe.
  7. Wenn das Angebot auf vom Käufer bereitgestellten Informationen basiert und sich diese Informationen nachträglich als unrichtig oder unvollständig erweisen, behält sich SpotTracker das Recht vor, Preise, Lieferzeiten und Bedingungen anzupassen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Änderungen zu akzeptieren und die damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen.
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Artikel 4 – Zustandekommen des Vertrags

  1. Der Vertrag zwischen SpotTracker und dem Käufer kommt zustande, sobald der Käufer das Angebot annimmt, indem er das betreffende Produkt über die Website bestellt und die Zahlung abschließt.
  2. Angebote von SpotTracker können ausschließlich über den Webshop gemacht werden.
  3. Nach Annahme des Angebots erhält der Käufer eine schriftliche Bestätigung der Bestellung per E-Mail. Erst nach dieser Bestätigung ist der Vertrag verbindlich.
  4. Wenn die Annahme durch den Käufer vom abgegebenen Angebot abweicht, ist SpotTracker daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht zustande, sofern SpotTracker nichts anderes angibt.
  5. SpotTracker ist nicht an Angebote gebunden, die offensichtlich auf einem Irrtum oder einem offensichtlichen Fehler beruhen (z. B. Preis- oder Tippfehler). Der Käufer kann daraus keine Rechte geltend machen.
  6. Für Geschäftskunden (Unternehmen) ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Privatkunden (Verbraucher) haben das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Während dieser Frist muss der Verbraucher sorgfältig mit der Ware und der Verpackung umgehen. Das Produkt darf nur in dem Umfang ausgepackt oder verwendet werden, der zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise erforderlich ist. Versiegelte Produkte können nur zurückgegeben werden, wenn die Versiegelung nicht gebrochen ist.
  7. Die direkten Kosten für die Rücksendung des Produkts gehen zu Lasten des Käufers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Artikel 5 – Vertragsdauer

  1. Der Vertrag zwischen SpotTracker und dem Käufer wird für die Dauer geschlossen, die für die Lieferung und Abwicklung des Produkts erforderlich ist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Der Vertrag endet automatisch nach vollständiger Lieferung des Produkts und Ablauf der eventuellen Widerrufsfrist für Verbraucher.
  3. SpotTracker und der Käufer haben das Recht, den Vertrag im Falle einer zurechenbaren Nichterfüllung der Verpflichtungen zu kündigen, sofern die andere Partei schriftlich in Verzug gesetzt und eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde.
  4. Beide Parteien können den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn die andere Partei insolvent ist, einen Zahlungsaufschub beantragt hat oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt. In solchen Fällen ist SpotTracker nicht verpflichtet, bereits erhaltene Beträge zurückzuzahlen oder Schäden zu ersetzen.
  5. Wenn der Käufer eine bereits aufgegebene Bestellung vor dem Versand storniert, können Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren anfallen. Wenn die Bestellung bereits versandt wurde, gelten die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Rückgabebedingungen.
  6. Der Käufer ist selbst für eventuelle Folgen von Stornierungen gegenüber Dritten verantwortlich und stellt SpotTracker von eventuellen Ansprüchen dieser Dritten frei.
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Artikel 6 – Erfüllung des Vertrags

  1. SpotTracker wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen ausführen.
  2. Bei Bedarf kann SpotTracker bestimmte Arbeiten von zuverlässigen Dritten ausführen lassen, beispielsweise für Logistik oder technischen Support.
  3. Der Käufer sorgt dafür, dass alle Informationen und Daten, die SpotTracker zur Erfüllung des Vertrags benötigt, rechtzeitig und korrekt bereitgestellt werden. Fehlen diese Daten oder sind sie unvollständig, kann SpotTracker die Erfüllung des Vertrags aussetzen, bis die Daten vollständig sind.
  4. SpotTracker ist nicht verpflichtet, Anweisungen des Käufers zu befolgen, die den Inhalt oder Umfang des Vertrags ändern. Wenn solche Anweisungen zu Mehrarbeit führen, ist der Käufer verpflichtet, die zusätzlichen Kosten zu erstatten.
  5. SpotTracker kann vom Käufer eine Vorauszahlung verlangen, beispielsweise durch vollständige Vorauszahlung, bevor sie mit der Ausführung beginnt.
  6. SpotTracker haftet nicht für Schäden, die durch falsche oder unvollständige Angaben des Käufers entstehen, es sei denn, SpotTracker war über diese Unrichtigkeit informiert.
  7. Der Käufer stellt SpotTracker von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags stehen und dem Käufer zuzurechnen sind.
  8. Für Produkte, die mit einem Überwachungsdienst verbunden sind, kann SpotTracker selbst oder über Dritte Überwachungsaufgaben durchführen.
  9. Der Käufer kann einen Wartungsvertrag mit einem von SpotTracker empfohlenen Anbieter abschließen, gemäß den Bedingungen dieses Anbieters.
  10. Der Käufer bleibt für die rechtzeitige Durchführung oder Veranlassung von Wartungsarbeiten wie Software-Updates und Batteriewechsel verantwortlich. Bei Unterlassung kann dies zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Produkts führen, was vollständig auf Kosten und Risiko des Käufers geht. Schäden aufgrund mangelhafter Wartung können zum Erlöschen der Garantie führen.
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Artikel 7 – Produktlieferung

  1. Wenn sich die Lieferung verzögert, weil der Käufer nicht rechtzeitig alle erforderlichen Informationen bereitstellt, nicht ausreichend kooperiert, die Zahlung nicht rechtzeitig eingegangen ist oder aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von SpotTracker liegen, hat SpotTracker Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit. Alle Lieferzeiten sind Richtwerte und keine verbindlichen Fristen. Der Käufer muss SpotTracker schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Frist für die nachträgliche Lieferung setzen. Eine Verzögerung berechtigt nicht zu Schadenersatz.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt ihrer Bereitstellung anzunehmen, auch wenn dies früher oder später als vereinbart ist.
  3. Verweigert der Käufer die Lieferung oder stellt er unzureichende Informationen oder Anweisungen zur Verfügung, kann SpotTracker die Produkte auf Kosten und Risiko des Käufers lagern.
  4. Die Lieferung erfolgt durch SpotTracker oder einen externen Spediteur. Versandkosten können separat in Rechnung gestellt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  5. Die Lieferzeit beginnt erst, nachdem alle erforderlichen Angaben vom Käufer eingegangen sind.
  6. Lieferzeiten sind unverbindlich. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande können längere Lieferzeiten gelten.
  7. SpotTracker kann in Teillieferungen liefern, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Teillieferungen können separat in Rechnung gestellt werden.
  8. Die Lieferung erfolgt erst nach Begleichung aller ausstehenden Rechnungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. SpotTracker kann die Lieferung verweigern, wenn begründete Befürchtungen hinsichtlich einer Nichtzahlung bestehen.
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Artikel 8 – Verpackung und Transport

  1. SpotTracker sorgt für eine solide Verpackung, damit das Produkt bei normalem Gebrauch unbeschädigt am Bestimmungsort ankommt.
  2. Alle Lieferungen verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, Verpackung und Verpackungsmaterial sowie etwaiger obligatorischer Umweltabgaben, sofern nicht anders angegeben.
  3. Die Annahme der Lieferung ohne Bemerkungen auf dem Lieferschein gilt als Nachweis dafür, dass die Verpackung bei der Lieferung in einwandfreiem Zustand war.
  4. Die Lieferung erfolgt im Erdgeschoss der Lieferadresse. Ein eventueller vertikaler Transport innerhalb des Gebäudes erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers.
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Artikel 9 – Untersuchung, Reklamationen

  1. Der Käufer ist verpflichtet, das gelieferte Produkt sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen, zu prüfen. Der Käufer darf das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, wie es zur Beurteilung der Vertragsmäßigkeit des Produkts erforderlich ist.
  2. Sichtbare Mängel oder Defekte müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich über support@spot-tracker.com gemeldet werden. Versteckte Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung gemeldet werden. Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch gehen zu Lasten des Käufers.
  3. Bei rechtzeitiger Meldung bleibt die Zahlungsverpflichtung bestehen. Rücksendungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SpotTracker und gemäß den Rücksendeanweisungen zulässig.
  4. Verbraucher, die von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, müssen das Produkt einschließlich Zubehör im Originalzustand und in der Originalverpackung gemäß den Rücksendeanweisungen zurücksenden. Versiegelte Produkte dürfen aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet werden. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers.
  5. SpotTracker behält sich das Recht vor, den Zustand und die Echtheit der zurückgesandten Produkte zu überprüfen, bevor eine Rückerstattung erfolgt.
  6. Rückerstattungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rücksendung und der Widerrufserklärung bearbeitet und auf das angegebene Konto zurücküberwiesen.
  7. Geschäftskunden können bei der Ausübung von Werberechten keine Zahlungen aussetzen oder Rechnungen verrechnen.
  8. Bei fehlenden oder unvollständigen Lieferungen, die SpotTracker zu vertreten hat, wird SpotTracker das fehlende Produkt nachliefern oder die restliche Bestellung stornieren. Eventuelle Schäden aufgrund von Abweichungen in der Lieferung können nicht von SpotTracker geltend gemacht werden.
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Artikel 10 – Installationsarbeiten

  1. SpotTracker führt die Installation mit größtmöglicher Sorgfalt durch, wie es von einem sorgfältigen Auftragnehmer erwartet werden kann. Alle Arbeiten werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur Leistungserbringung ausgeführt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Ergebnis vereinbart wurde. SpotTracker garantiert nicht, dass die Arbeiten und/oder gelieferten Produkte für den vom Käufer beabsichtigten Zweck geeignet sind.
  2. Alle Anweisungen, Ratschläge und Hinweise von Mitarbeitern, Untergebenen oder vom Käufer beauftragten Dritten gelten als mit Zustimmung des Käufers erteilt. Schäden durch unbefugte oder außerhalb des Auftrags erteilte Anweisungen gehen vollständig zu Lasten des Käufers.
  3. SpotTracker ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung von Arbeiten zu beauftragen.
  4. Der Umfang der Arbeiten beschränkt sich auf das, was schriftlich vereinbart oder bei einer Störung gemeldet wurde. SpotTracker informiert den Käufer über Umstände, die sich auf die Wartung oder die Ausführung auswirken.
  5. Der Käufer sorgt dafür, dass:
    • Alle erforderlichen Informationen, Daten und Dokumente werden rechtzeitig und in der gewünschten Form bereitgestellt.
    • SpotTracker erhält zu vereinbarten Zeiten Zugang zu dem Standort, der den geltenden Sicherheits- und Arbeitsbedingungen entspricht.
    • Vom Käufer beauftragte Dritte dürfen keine Verzögerungen oder Behinderungen verursachen.
    • Es ausreichend Platz für die Anlieferung, Lagerung und den Abtransport von Materialien vorhanden ist;
    • Der Standort eignet sich für die ungehinderte Durchführung der Arbeiten.
    • Stromanschlüsse vorhanden sind; die Kosten hierfür und die durch Stromausfälle verlorenen Stunden gehen zu Lasten des Käufers;
    • Es sind ausreichende Einrichtungen für die Abfallsammlung vorhanden.
    • Es gibt einen sicheren Aufbewahrungsort für Werkzeuge und Materialien; Kosten bei Diebstahl oder Beschädigung gehen zu Lasten des Käufers.
    • Sonstige angemessene Einrichtungen sind ohne zusätzliche Kosten für SpotTracker verfügbar.
  6. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen kann SpotTracker die Arbeiten aussetzen, bis der Käufer seinen Verpflichtungen nachkommt. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten und Verzögerungen gehen zu Lasten des Käufers.
  7. Die Tatsache, dass SpotTracker die Erfüllung nicht sofort verlangt, beeinträchtigt nicht das Recht, die Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zu verlangen.
  8. Eine Stornierung durch den Käufer innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin führt zu einer Kostenrückerstattung für eingestellte Mitarbeiter und verlorene Arbeitsstunden durch SpotTracker.
  9. Wenn vereinbart, kann SpotTracker die Produkte mit einer Alarmzentrale konfigurieren, wofür die erforderlichen Daten vom Käufer bereitgestellt werden.
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Artikel 11 – Mehr- und Minderarbeit sowie Änderungen

  1. Wenn sich während der Ausführung herausstellt, dass Anpassungen oder zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen, ist der Käufer verpflichtet, diese zusätzlichen Arbeiten gemäß dem vereinbarten (Stunden-)Tarif und den Materialkosten zu vergüten. SpotTracker kann eine Zusatzvereinbarung verlangen.
  2. Bei einem Festpreis informiert SpotTracker den Käufer über eventuelle Zusatzkosten aufgrund von Mehrarbeit.
  3. Wenn unvorhergesehene zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, die nicht im Festpreis enthalten sind, oder wenn der Preis aufgrund falscher Angaben des Käufers angepasst werden muss, kann SpotTracker diese Kosten nach Rücksprache weiterberechnen. Bei Abwesenheit des Käufers vor Ort kann SpotTracker die Arbeiten aussetzen oder ausführen; die Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
  4. Bei versteckten Mängeln oder unvorhergesehenen Umständen ist SpotTracker berechtigt, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
  5. Preisänderungen aufgrund von Gesetzen und Vorschriften oder Änderungen des Vertrags gehen zu Lasten des Käufers.
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Artikel 12 – Reparaturen und Wartung

  1. Sofern in einem Wartungsvertrag schriftlich vereinbart, führt SpotTracker Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten wie vereinbart durch. SpotTracker informiert den Käufer über Umstände, die sich auf die Verfügbarkeit der Wartungsarbeiten auswirken.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, Mängel, Fehler oder Defekte schriftlich an SpotTracker zu melden. SpotTracker wird diese Mängel gemäß den üblichen Verfahren so schnell wie möglich beheben oder verbessern. Es können vorübergehende Lösungen angeboten werden, woraufhin in Absprache eine dauerhafte Lösung folgt.
  3. Der Käufer hat SpotTracker auf Anfrage bei der Durchführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten zu unterstützen.
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Artikel 13 – Übergabe der Anlage

  1. Wenn sich der Beginn, der Fortschritt oder die Fertigstellung der Arbeiten verzögert, weil der Käufer angeforderte Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, nicht ausreichend kooperiert, Zahlungen nicht rechtzeitig leistet oder aus anderen Gründen, die zu Lasten und auf Risiko des Käufers gehen, hat SpotTracker Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist. Alle vereinbarten Fristen sind Richtwerte und keine Ausschlussfristen.
  2. Alle Schäden und Kosten, die durch die genannten Verzögerungen entstehen, gehen zu Lasten des Käufers und können von SpotTracker in Rechnung gestellt werden.
  3. SpotTracker bemüht sich, die Arbeiten innerhalb der vereinbarten Frist auszuführen, soweit dies vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann.
  4. Unter Werktagen sind alle Kalendertage außer anerkannten Feiertagen und Wochenenden zu verstehen.
  5. Der Käufer ist selbst für die Verwaltung, Nutzung und Wartung der von SpotTracker gelieferten und/oder installierten Gegenstände verantwortlich.
  6. Wenn SpotTracker angibt, dass die Arbeit fertiggestellt ist, und der Käufer die Arbeit nicht innerhalb einer angemessenen Frist (vorbehaltlich) abnimmt oder in Gebrauch nimmt, gilt die Arbeit stillschweigend als abgenommen. Kleine Mängel, die innerhalb der Wartungsfrist behoben werden können, sind kein Grund, die Abnahme zu verweigern.
  7. Nach der Lieferung erfolgt die Arbeit auf Risiko des Käufers. Der Preis bleibt unabhängig von Verlusten oder Verschlechterungen aufgrund von Ursachen, die außerhalb der Verantwortung von SpotTracker liegen, fällig.
  8. SpotTracker haftet nicht für Mängel, die beim Liefertermin vom Käufer vernünftigerweise hätten entdeckt werden müssen, außer bei Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens SpotTracker.
  9. SpotTracker ist berechtigt, die Lieferung und/oder Ausführung in Teillieferungen vorzunehmen, wobei jede Teillieferung separat in Rechnung gestellt werden kann.
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Artikel 14 – Preise

  1. Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die Preise nicht erhöht, es sei denn, es kommt zu Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
  2. Die genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  3. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, einschließlich Ein- und Ausfuhrzöllen, Transport-, Versicherungs- und sonstigen Abgaben.
  4. Für Produkte mit Preisschwankungen kann SpotTracker Richtpreise verwenden, die variieren können.
  5. Zusätzliche Kosten für Arbeiten vor Ort, Reisen, Eilaufträge oder Arbeiten außerhalb der Bürozeiten können in Rechnung gestellt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.
  6. Ein Kostenvoranschlag ist nicht verbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Richtpreise können bei Änderungen der Ausführung nach rechtzeitiger Benachrichtigung und Absprache angepasst werden.
  7. SpotTracker kann Preiserhöhungen aufgrund von Änderungen der Gesetze und Vorschriften, Lieferantenpreise, Währungen, Transportkosten und Löhne zwischen Vertragsabschluss und Ausführung vornehmen.
  8. Der Käufer ist verpflichtet, die Anzahlung und die Materialkosten im Voraus zu bezahlen.
  9. Die Zeiterfassung von SpotTracker ist verbindlich, sofern der Käufer keine überzeugenden Gegenbeweise vorlegt.
  10. Zusätzliche Kosten oder erhöhte Risiken während der Ausführung sind vom Käufer zu ersetzen.
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Artikel 15 – Zahlungs- und Inkassopolitik

  1. Die Zahlung hat vorzugsweise im Voraus in der Rechnungswährung über die angegebene Zahlungsmethode zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Der Käufer kann keine Rechte aus vorab vorgelegten Kostenvoranschlägen ableiten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Die Zahlung muss in einer Summe auf das angegebene Konto erfolgen. Abweichungen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch SpotTracker möglich.
  4. SpotTracker kann periodische Tarife schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten anpassen, sofern dies vereinbart wurde.
  5. Im Falle einer Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaufschub des Käufers sind ausstehende Forderungen sofort fällig.
  6. SpotTracker darf Zahlungen in dieser Reihenfolge auf Kosten, Zinsen und Kapitalbetrag anrechnen, sofern der Käufer nichts anderes angibt.
  7. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Käufer (Unternehmen) nach 14 Tagen in Verzug, der Verbraucher nach einer schriftlichen Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen.
  8. Ab dem Datum des Verzugs sind gesetzliche Handelszinsen ab dem ersten Verzugstag zuzüglich außergerichtlicher Inkassokosten gemäß der gesetzlichen Staffelung zu zahlen.
  9. Angemessene zusätzliche Kosten und gerichtliche Inkasso- und Vollstreckungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
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Artikel 16 – Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von SpotTracker gelieferten Waren bleiben Eigentum von SpotTracker, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus allen mit SpotTracker geschlossenen Verträgen vollständig erfüllt hat.
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Gegenstände zu verpfänden oder anderweitig zu belasten, solange das Eigentum nicht vollständig übergegangen ist.
  3. Wenn Dritte Gegenstände pfänden, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, ist der Käufer verpflichtet, SpotTracker unverzüglich darüber zu informieren.
  4. SpotTracker erhält die uneingeschränkte und unwiderrufliche Erlaubnis, Orte, an denen sich ihr Eigentum befindet, zu betreten und dieses zurückzunehmen, wenn sie ihre Eigentumsrechte ausübt.
  5. SpotTracker darf Produkte zurückhalten, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht (vollständig) nachgekommen ist. Nach Zahlungseingang liefert SpotTracker die Produkte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 20 Werktagen.
  6. Kosten und Schäden, die durch das Zurückhalten von Produkten entstehen, gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers und sind SpotTracker auf erste Aufforderung hin zu erstatten.
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Artikel 17 – Garantie

  1. SpotTracker garantiert, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den Vertragsbedingungen, Spezifikationen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde oder eine Verwendung im Ausland gemeldet wurde.
  2. Die Garantie wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Produktgarantien gehen nicht über die des Herstellers hinaus. SpotTracker übernimmt keine Garantie für den Verkauf oder die Installation im Ausland. Die Garantiefrist unterliegt der Verantwortung des Herstellers. SpotTracker ist nur für Eigenschaften verantwortlich, die der Käufer vernünftigerweise erwarten kann.
  3. Der Käufer kann nur dann Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn alle Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt sind.
  4. Bei berechtigten Garantieansprüchen sorgt SpotTracker für eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Ersatz. Die Garantie erlischt, wenn:
    1. die Garantiezeit abgelaufen ist;
    2. der Käufer in Verzug ist;
    3. der Käufer selbst oder Dritte Reparaturen/Installationen durchgeführt haben;
    4. Exposition gegenüber ungewöhnlichen Bedingungen oder unsachgemäßer Verwendung;
    5. Verwendung nicht zugelassener Produkte;
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Artikel 18 – Aussetzung und Auflösung

  1. SpotTracker kann die Erfüllung aussetzen oder den Vertrag auflösen, wenn der Käufer seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt.
  2. SpotTracker kann den Vertrag ohne gerichtliche Intervention auflösen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß nachkommt.
  3. SpotTracker kann den Vertrag ohne Inverzugsetzung auflösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung unmöglich oder unzumutbar machen.
  4. Bei Auflösung sind alle Forderungen von SpotTracker sofort fällig. Bei Aussetzung behält SpotTracker seine Rechte.
  5. SpotTracker behält sich das Recht vor, Schadenersatz zu verlangen.
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Artikel 19 – Haftungsbeschränkung

  1. Wenn SpotTracker gegenüber dem Käufer oder Dritten haftbar ist, beschränkt sich diese Haftung auf die im Zusammenhang mit dem Vertrag in Rechnung gestellten Kosten, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. SpotTracker haftet nicht für Folgeschäden wie Betriebsausfälle, Gewinnausfälle, entgangene Einsparungen, Schäden durch Betriebsstillstände oder Schäden durch die Verwendung der gelieferten Produkte. Für Verbraucher gilt die Einschränkung gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW).
  3. SpotTracker haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung des Produkts entstehen, sofern die Wartungs- und Gebrauchsanweisungen nicht eingehalten werden. Schäden durch Gebrauchsspuren, Sturzschäden, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl und Verlust sind ausgeschlossen.
  4. SpotTracker erhält die Möglichkeit, Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Der Käufer haftet für Schäden, die durch von ihm oder Dritten durchgeführte Arbeiten entstehen.
  5. Der Käufer haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, Werkzeugen und Materialien, die SpotTracker während der Ausführung verwendet, einschließlich Schäden aufgrund von Mängeln am Standort.
  6. SpotTracker haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen auf der Grundlage von Informationen auf seiner Website oder verlinkten Websites entstehen.
  7. SpotTracker haftet nicht für Fehler oder Störungen der Website-Funktionalität und die Nichtverfügbarkeit von Websites.
  8. SpotTracker garantiert keinen korrekten und vollständigen Empfang oder Versand von E-Mails.
  9. Ansprüche des Käufers verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden schriftlich geltend gemacht werden. Alle Ansprüche verfallen spätestens ein Jahr nach Beendigung des Vertrags.
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Artikel 20 – Gewährleistung der Richtigkeit der Informationen

  1. Der Käufer ist selbst für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit aller Daten, Informationen, Dokumente und/oder Unterlagen verantwortlich, die er SpotTracker im Rahmen eines Vertrags zur Verfügung stellt. Auch wenn diese Daten von Dritten stammen, ist der Käufer dafür verantwortlich. Wenn SpotTracker Kenntnis von Unrichtigkeiten im Auftrag hat oder vernünftigerweise davon Kenntnis haben müsste, darunter Fehler oder Mängel in den vom Käufer bereitgestellten Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Leistungsverzeichnissen oder Ausführungsvorschriften, ist SpotTracker verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen.
  2. Der Käufer stellt SpotTracker von jeglicher Haftung aufgrund der Nichterfüllung oder nicht fristgerechten Erfüllung der Verpflichtungen aus dem vorstehenden Absatz frei.
  3. Der Käufer stellt SpotTracker von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an den vom Käufer bereitgestellten Daten und Informationen frei, die bei der Ausführung des Vertrags verwendet werden können.
  4. Der Käufer ist für die Einholung aller möglicherweise erforderlichen (Bau-)Genehmigungen verantwortlich. Der Käufer stellt SpotTracker von allen Ansprüchen frei, die sich aus dem Fehlen von (Bau-)Genehmigungen ergeben.
  5. Wenn der Käufer SpotTracker elektronische Dateien, Software oder Datenträger zur Verfügung stellt, garantiert der Käufer, dass diese frei von Viren und Defekten sind.
  6. Der Käufer stellt SpotTracker außerdem von allen Schäden, Geldstrafen, (Zwangs-)Geldbußen, Forderungen und anderen staatlichen Maßnahmen frei.
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Artikel 21 – Höhere Gewalt

  1. SpotTracker haftet nicht, wenn es aufgrund einer Situation höherer Gewalt seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen kann, noch kann es zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet werden, wenn es daran durch Umstände gehindert wird, die es nicht zu vertreten hat und die weder auf das Gesetz noch auf einen Rechtsakt oder die im Verkehr geltenden Auffassungen zurückzuführen sind. Rechtshandlung oder die im Verkehr geltenden Auffassungen zu vertreten ist.
  2. Unter höherer Gewalt wird in jedem Fall verstanden, ist jedoch nicht beschränkt auf das, was diesbezüglich im Gesetz und in der Rechtsprechung verstanden wird, (i) höhere Gewalt von Lieferanten von SpotTracker, (ii) die nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen von Lieferanten, die dem Käufer von SpotTracker vorgeschrieben oder empfohlen wurden, (iii) Mängel an Waren, Geräten, Software oder Materialien Dritter, (iv) staatliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Ausfall des Internets, des Datennetzes und der Telekommunikationseinrichtungen (z. B. durch Cyberkriminalität und Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und Terroranschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme und (x) sonstige Situationen, die nach Ansicht von SpotTracker außerhalb seines Einflussbereichs liegen und die Erfüllung seiner Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.
  3. SpotTracker hat das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die die (weitere) Erfüllung verhindern, eintreten, nachdem SpotTracker seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
  4. Die Parteien können während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung an die andere Partei verpflichtet zu sein.
  5. Soweit SpotTracker zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte bzw. zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist SpotTracker berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.
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Artikel 22 – Risikoübergang

  1. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Kaufvertrags sind, geht auf den Käufer, d. h. ein Unternehmen, über, sobald die Waren das Lager von SpotTracker verlassen. Für Verbraucher gilt, dass das oben genannte Risiko auf den Käufer übergeht, wenn die Produkte in den Besitz des Käufers übergegangen sind. Dies ist der Fall, wenn die Produkte an die Lieferadresse des Käufers geliefert wurden.
  2. In Bezug auf die Installation/Montage der Produkte geht das oben genannte Risiko zu dem Zeitpunkt über, zu dem die Arbeiten bzw. die Produkte nach der Installation durch SpotTracker in den Besitz des Käufers übergehen.
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Artikel 23 – Rechte an geistigem Eigentum

  1. Alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte von SpotTracker liegen ausschließlich bei SpotTracker und werden nicht auf den Käufer übertragen.
  2. Es ist dem Käufer untersagt, alle Dokumente, die den geistigen Eigentumsrechten und Urheberrechten von SpotTracker und/oder dem betreffenden Hersteller und/oder (Zulieferer) unterliegen, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von SpotTracker zu veröffentlichen und/oder zu vervielfältigen, zu ändern oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Wenn der Käufer Änderungen an den von SpotTracker gelieferten Waren vornehmen möchte, muss SpotTracker den geplanten Änderungen ausdrücklich zustimmen.
  3. Es ist dem Käufer untersagt, die Produkte, an denen SpotTracker geistige Eigentumsrechte hat, anders als in der Vereinbarung vereinbart zu verwenden.
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Artikel 24 – Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit

  1. SpotTracker geht sorgfältig mit den (personenbezogenen) Daten des Käufers und der Besucher der Website(s) um. Auf Anfrage wird SpotTracker die betroffene Person darüber informieren.
  2. Wenn SpotTracker gemäß dem Vertrag für die Sicherheit von Informationen sorgen muss, entspricht diese Sicherheit den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau, das angesichts des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.
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Artikel 25 – Beschwerden

  1. Wenn der Käufer mit den Produkten von SpotTracker nicht zufrieden ist und/oder Beschwerden über den Vertrag (oder dessen Ausführung) hat, ist er verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen nach dem Vorfall, der zu der Beschwerde geführt hat, zu melden. Beschwerden können über support@spot-tracker.com mit dem Betreff „Beschwerde” gemeldet werden.
  2. Die Beschwerde muss vom Käufer ausreichend begründet und/oder erläutert werden, damit SpotTracker die Beschwerde bearbeiten kann.
  3. SpotTracker wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der Beschwerde, inhaltlich auf die Beschwerde reagieren.
  4. Die Parteien werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Wird die Beschwerde als begründet angesehen, wird in Absprache mit dem Käufer ein kostenloser Ersatz desselben oder eines ähnlichen Produkts vorgenommen.
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Artikel 26 – Anwendbares Recht

  1. Jeder Vertrag zwischen SpotTracker und dem Käufer unterliegt niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Im Falle einer Auslegung des Inhalts und der Bedeutung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend. SpotTracker hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
  3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen SpotTracker und dem Käufer ergeben, werden vor dem zuständigen Gericht Midden-Nederland (Standort Utrecht) verhandelt, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen führen zur Zuständigkeit eines anderen Gerichts.
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Artikel 27 – Schlussbestimmungen

„Es kann immer vorkommen, dass etwas nicht ganz wie geplant verläuft. Wir empfehlen Ihnen, Beschwerden zunächst per E-Mail an support@spot-tracker.com an uns zu richten. Führt dies nicht zu einer Lösung, können Sie Ihren Streitfall über diesen Link zur Schlichtung durch die Stiftung WebwinkelKeur anmelden.

Der Verweis auf die ODR-Plattform der Europäischen Kommission ist inzwischen nicht mehr zutreffend, da diese Plattform eingestellt wird. Wir empfehlen, diesen Verweis aus den Bedingungen zu entfernen.

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